Entscheidungen zu § 15 Abs. 3 KStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2007/12/19 2003/13/0167

Bei der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen. Gegen den erklärungsgemäß ergangenen Körperschaftsteuerbescheid 2001 erhob die Beschwerdeführerin Berufung "wegen Verfassungswidrigkeit der Rücklagenbesteuerung". Die Berufung richte sich gegen den in § 15 Abs. 3 KStG 1988 normierten Ansatz bestimmter Rückstellungen mit 80% des Teilwertes. In einer Berufungsergänzung wurde weiters beantragt, die bisherige steuerliche Erfassung von Zins... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2004/2/26 2004/15/0011

Die Beschwerdeführerin ist eine Versicherungsgesellschaft. Den von ihr in der Körperschaftsteuererklärung ausgewiesenen Gewinn erhöhte das Finanzamt bei Erlassung des Körperschaftsteuerbescheides 2001 im Hinblick auf die gesetzlich normierte Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle um den Betrag von 2,146.992,89 Euro und der Stornorückstellung um den Betrag von 69.038,89 Euro, wobei ein Betrag von 1,339.610,44 Euro a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.2004

RS Vwgh 2004/2/26 2004/15/0011

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §15 Abs3 idF 2000/I/142;
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 15 Abs 3 KStG 1988 bringt unzweifelhaft zum Ausdruck, dass nur für 30% der Summe der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (und sonstigen Rückstellungen iSd § 81c Abs 3 D VII des Versicherungsaufsichtsgesetzes) davon auszugehen ist, dass deren Laufzeit am Bilanzstichtag weni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.2004

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten