Entscheidungsgründe: I. §8 Abs3 KörperschaftsteuerG 1988, BGBl. 401, bestimmt unter anderem, daß eine Einkommensverwendung auch anzunehmen ist bei römisch eins. §8 Abs3 KörperschaftsteuerG 1988, Bundesgesetzblatt 401, bestimmt unter anderem, daß eine Einkommensverwendung auch anzunehmen ist bei "2. Rückvergütungen, die von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Form von Kaufpreisrückvergütungen, Kaufpreisnachzahlungen oder Unkostenvergütungen gewährt werden und aus dem... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz KStG 1988 §8 Abs3 Z2 KStG 1988 §13 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem angefochtenen Berufungsbescheid wird der beschwerdeführenden Lagerhausgenossenschaft die Anerkennung einer im Geschäftsjahr 1989/90 an ihre Mitglieder ausgezahlten Warenrückvergütung von 225.440 S für 1988/89 als Betriebsausgabe unter Berufung auf §8 Abs3 Z2 KörperschaftsteuerG (KStG) 1988 versagt. Darin ist bestimmt: römisch eins. Mit dem angefochtenen Berufungsbescheid wird der beschwerdeführenden Lagerhausgenossenschaft die Anerkennung einer i... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: StGG Art5 KStG 1988 §8 Abs3 Z2 KStG 1988 §13 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 KStG 1988 § 8 heute KStG 1988 § 8 gült... mehr lesen...