Entscheidungen zu § 8 Abs. 1 BVergG 2018

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2025/1/10 Ra 2023/04/0281

I. römisch eins. 1 1. Die mitbeteiligte Partei führte als Auftraggeberin im Jahr 2023 ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung zur Vergabe eines Auftrags (betreffend die Planung, die Errichtung und den Betrieb einer Multifunktionshalle) im Oberschwellenbereich durch. 2 Mit Schriftsatz vom 10. Juli 2023 beantragte die Revisionswerberin (die als bevollmächtigte Vertreterin einer Bietergemeinschaft zunächst einen Teilnahmeantrag und in der Folge ein Erstangebot abgeg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.01.2025

RS Vwgh 2025/1/10 Ra 2023/04/0281

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §8 Abs1 BVergG 2018 § 8 heute BVergG 2018 § 8 gültig ab 21.08.2018
Rechtssatz: Für die Bestimmung des Hauptgegenstandes (§ 8 Abs. 1 BVergG 2018) ist der Bedarf festzustellen, den der Auftraggeber mit der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.01.2025

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