Entscheidungen zu § 354 Abs. 1 BVergG 2018

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Beschluss 2024/3/28 W187 2284776-1

Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19. Jänner 2024 beantragte die AAAA , vertreten durch die Haslinger/Nagele Rechtsanwälte GmbH, Mölker Bastei 5, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung durch die Auftraggeberin, die umfassende Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhan... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 28.03.2024

TE Bvwg Beschluss 2024/1/12 W187 2273764-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.       Feststellungsantrag vom 19. Juni 2023, OZ 1 1.1 Mit Schriftsatz vom 19. Juni 2023 begehrte die XXXX , vertreten durch die XXXX | Berchtold Rechtsanwälte OG, Getreidemarkt 14, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, das Bundesverwaltungsgericht möge die Auftraggeberinnen vom Einlangen des Feststellungsantrages in Kenntnis setzen, der Antragstellerin Einsicht in den Vergabeakt gewäh... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 12.01.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2020/11/2 W120 2233601-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.       Mit Schriftsatz vom 05.09.2019, dieser Schriftsatz wurde in einer geschwärzten und einer ungeschwärzten Variante vorgelegt, beantragte die Antragstellerin ua die sechs inhaltsgleichen Ausscheidensentscheidungen vom 26.08.2019 hinsichtlich der Lose XXXX bis XXXX und die Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll (von der Auftraggeberin als „Zuschlagsentscheidung“ bezeichnet), vom 26.08.2019 ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 02.11.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/2/28 W273 2227591-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Vorbringen der Parteien 1. Mit Schriftsatz vom 14.01.2020 stellte die XXXX (im Folgenden "die Antragstellerin") einen Antrag auf Feststellung, dass die Flughafen Wien AG, Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen (im Folgenden auch "die Auftraggeberin") den Vertrag betreffend die Vergabe von Hygieneartikeln aus Papier und Zellstoff, wie Rollenhandtücher, Falthandtücher, Putzpapierrollen, Zellstofftücher, Flüssigseife und Duftpatronen sowie dazugehörig... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.02.2020

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