Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen offenen Vergabeverfahren betreffend eine Bauauftragsvergabe im Unterschwellenbereich brachte die ASt am 18.09.2025 einen Nachprüfungsantrag, gerichtet gegen die Ausscheidensentscheidung vom 08.09.2025, ein, welcher insb auch mit Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV), auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Pauschalg... mehr lesen...