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Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 11.03.2024, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung in den Losen 3 und 4, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 2. Februar 2024 beantragte die XXXX , vertreten durch die KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 3. Stock, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 26. Jänner 2024 im im
Betreff: genannten Vergabeverfahren, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Akteneinsicht und die Ausnahme der Aktenbestandteile des eigenen Angebots von d... mehr lesen...
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Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (Im Folgenden: Auftraggeberin, AG oder ÖGK) führt ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich durch. Vergebende Stelle ist die Österreichische Gesundheitskasse, Fachbereich Bau, Facility Management und Beschaffung. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung und Integration... mehr lesen...
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Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Landesverteidigung (Im Folgenden: Auftraggeberin) führte ein offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zum Abschluss eines Dienstleistungsauftrags nach Bestbieterprinzip durch. Auftragsgegenstand sei die Erbringung von geistigen Dienstleistungen für Gener... mehr lesen...
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Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 21.12.2023 begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.12.2023, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung, Akteneinsicht und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausg... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 21. September 2023 beantragte die AAAA , vertreten durch die KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 3. Stock, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Akteneinsicht, die Ausnahme der Aktenbestandteile des eigenen Angebots vo... mehr lesen...
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Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (Im Folgenden: Auftraggeberin oder ÖGK) führt ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich durch. Vergebende Stelle ist die Österreichische Gesundheitskasse, Fachbereich Bau, Facility Management und Beschaffung. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung und Integration ein... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 21. September 2023 beantragte die XXXX vertreten durch die KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 3. Stock, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Akteneinsicht, die Ausnahme der Aktenbestandteile des eigenen Angebots von der Akteneinsich... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 18. September 2023 beantragte die XXXX , vertreten durch die Müller Partner Rechtsanwälte GmbH, Rockhgasse 6/4, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht, den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügun... mehr lesen...
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Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Landesverteidigung (Im Folgenden: Auftraggeberin) führte ein offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zum Abschluss eines Dienstleistungsauftrags nach Bestbieterprinzip durch. Auftragsgegenstand sei die Erbringung von geistigen Dienstleistungen für Gener... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 7. August 2023 beantragte die XXXX , vertreten durch die CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 24 VwGVG, die Akteneinsicht und Ausnahme von der Akteneinsicht der eigenen Angaben, die Nichtigerklärung der Entscheidung vom 26. Juli 2023, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abge... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Brenner Basistunnel BBT SE - Galleria di Base del Brennero als Auftraggeberin (in Folge: AG) führt aktuell das im Entscheidungskopf ersichtliche offene Vergabeverfahren durch. In den Vergabeunterlagen wurde der ausgeschriebene Auftrag als Bauauftrag qualifiziert. Der geschätzte Gesamtwert des ausgeschriebenen Bauauftrages ist mit über XXXX Mio Euro unstrittig. Festgehalten wurde ... mehr lesen...
30 Personal 40 formale Qualifikation 12,00 0,36 1,44 siehe TrainerInnenbewertung 60 Erfahrung 18,00 1,95 11,70 siehe TrainerInnenbewertung 25 Konzeptive Qualität 40 Methodik 10,00 1,00 3,33 teilnehmer- und kompetenzorientiere Arbeitsweise lt Konzept gegeben (S. 12), eine genauere, nachvollziehbare Beschreibung fehlt allerdings, kein Eingehen auf die angewandten Methoden, kein Eingehen auf Problemfelder oder auf Umgang mit Konflikten 40 Didaktik 10,00 2,00 6,67 Ablaufgrafik S. 8, Lern und Erfo... mehr lesen...