Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren brachte die ASt am 21.03.2025 nach Amtsstundenende einen per 24.03.2025 zugewiesenen, insb auch mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV) verbundenen Nachprüfungsantrag gegen eine Ausscheidensentscheidung und eine Zuschlagsentscheidung ein. [Zur Klarstellung wird ausgeführt, dass das Verfahren zur Erlassung der einstweiligen... mehr lesen...