Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.04.2020 stellte die Antragstellerin folgende Anträge: „das Bundesverwaltungsgericht wolle das Feststellungsverfahren einleiten, der Antragstellerin nach Vorlage des Vergabeaktes Akteneinsicht gewähren, eine mündliche Verhandlung anberaumen und feststellen, dass 1. die Durchführung des Vergabeverfahrens Abbau- und Deponievertrages Scharfling-Kienbach der Österreichische Bundesforste AG ohne vorherige Bekanntmachung bzw. oh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.10.2020 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin Anträge auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Zur
Begründung: der Rechtswidrig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16.07.2020 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 07.07.2020 und beantragte unter einem den Ersatz der von ihr hierfür entrichteten Pauschalgebühr. 3. Mit Erkenntnis vom 14.10.2020, W139 2233092-1/25E, wies das Bundesverwaltungsgericht den Nachprüfungsantrag ab. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen 1. Feststellungen (Sachverhalt) Der obige Verfahrensgang wird als spru... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 16.07.2020 stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 07.07.2020, verbunden mit einem Antrag auf Akteneinsicht, einem Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie einem Antrag auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Die Auftraggeberin habe am 18.10.2019 im Supplement zum Amts... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 28.09.2020, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung hinsichtlich des Loses 2, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin unter Bezugnahme auf das angefochtene Los 2 im We... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 10.09.2020 beantragte die Antragstellerin ua. die Nichtigerklärung der Entscheidung des Auftraggebers auf Nicht-Zulassung der Antragstellerin zur Teilnahme an der zweiten Verfahrensstufe vom 01.09.2020 und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. 2. Mit Schreiben vom 08.10.2020 zog die Antragstellerin vor Durchführung einer mündlichen Verhandlung sämtliche Anträge vom 10.09.2020 zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen 1. Festste... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 10.09.2020 beantragte die Antragstellerin ua. die Nichtigerklärung der Entscheidung des Auftraggebers auf Nicht-Zulassung der Antragstellerin zur Teilnahme an der zweiten Verfahrensstufe vom 01.09.2020 und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. 2. Mit Schreiben vom 08.10.2020 zog die Antragstellerin vor Durchführung einer mündlichen Verhandlung sämtliche Anträge vom 10.09.2020 zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen 1. Festste... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 28.09.2020, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin unter anderem die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 18.09.2020 betreffend die Lose 1 und 2, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin unte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 16.09.2020 stellte die XXXX (im Folgenden „die Antragstellerin“) einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren „ XXXX “ der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., Trabrennstraße 2c, 1020 Wien (im Folgenden „die Auftraggeberin“), vertreten durch Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., Unternehmensbereich Universitäten, Trabrennstraße 2c, 1020 Wien (im Folgend... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 16.09.2020 stellte die XXXX (im Folgenden „die Antragstellerin“) einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren „ XXXX “ der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., Trabrennstraße 2c, 1020 Wien (im Folgenden „die Auftraggeberin“), vertreten durch Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., Unternehmensbereich Universitäten, Trabrennstraße 2c, 1020 Wien (im Folgend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 10. August 2020 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. AAAA , 2. BBBB vertreten durch die WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, das Anberaumen einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht, die Ausnahme von der Akteneinsicht in das eigene Angebot, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den E... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 10. August 2020 beantragte die XXXX vertreten durch die WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, das Anberaumen einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht, die Ausnahme von der Akteneinsicht in das eigene Angebot, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffen das Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.04.2020 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachten im Wesentlichen vor: 1.1. Mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 30.06.2017 sei über das Vermögen der XXXX das Konkursverfahren eröffnet worden. Die XXXX habe ursprünglich zwischen dem 01.01.2005 und dem 31.12.2019 einen aufrechten Abbau- und Deponievertrag „Scharfling-Kienbach“ mit der Antragsgegnerin abgeschlossen. Vor dem Hint... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren wurde eine Zuschlagsentscheidung versandt, die von der ASt mit Nachprüfungsantrag bekämpft wird. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags beantragte die ASt mit den entsprechenden Form- und Inhaltserfordernissen die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV), nachdem eine Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung nach Zuschlagserteilung nicht mehr in Betracht kommt - § 334 Abs 2 BVergG 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 03.08.2020 begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 23.07.2020, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Angefochtene Entscheidung sei die Zuschlagsentscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 03.08.2020 begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 23.07.2020, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Angefochtene Entscheidung sei die Zuschlagsentscheidung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem mit 17.09.2020 datierten Schriftsatz beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, der Antragsgegnerin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens 1. die Öffnung der Angebote bzw. in eventu 2. die Erteilung des Zuschlags zu untersagen. Zudem stellte die Antragstellerin folgende Anträge: „[D]as Bundesverwaltungsgericht möge 1. eine mündliche Verhandlung anberaumen, 2. a) das Dokument ‚Tender 2020 Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.09.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin die gegenständlichen Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verbunden mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung zum Abschluss der Rahmenvereinbarung vom 04.09.2020 betreffend Los 1 sowie Los 4, einem Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, auf Ausnahme von der Aktenei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. September 2020 beantragte die XXXX vertreten durch Mag. Sylvia Unger, Rechtsanwältin, Ferstelgasse 1/1, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 4. September 2020, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und sowie die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. September 2020 beantragte die XXXX vertreten durch Mag. Sylvia Unger, Rechtsanwältin, Ferstelgasse 1/1, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 4. September 2020, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und sowie die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. September 2020 beantragte die XXXX vertreten durch Mag. Sylvia Unger, Rechtsanwältin, Ferstelgasse 1/1, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 4. September 2020, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und sowie die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12.08.2020 stellte die XXXX (im Folgenden „die Antragstellerin“) einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung samt all ihren Unterlagen für das Vergabeverfahren „Lieferung von Hygieneartikel Z-2020-042“ der Flughafen Wien AG, Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen (im Folgenden auch „die Auftraggeberin“), in eventu auf Streichung der für die Antragstellerin diskriminierenden Anforderungen bzw. technisch unmöglichen Spezifikatione... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Vorbringen der Parteien 1. Mit Schriftsatz vom 12.08.2020 stellte die XXXX (im Folgenden „die Antragstellerin“) einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung samt all ihren Unterlagen für das Vergabeverfahren „Lieferung von Hygieneartikel Z-2020-042“ der Flughafen Wien AG, Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen (im Folgenden auch „die Auftraggeberin“), in eventu auf Streichung der für die Antragstellerin diskriminierenden Anforderungen bzw.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Auftraggeberin schrieb unter der Bezeichnung „Einsatz- und Trainingsmunition“ einen Lieferauftrag nach dem Billigstangebotsprinzip im Oberschwellenbereich aus. Es erfolgte eine Unterteilung in drei Lose; verfahrensgegenständlich ist das Los 3. Der geschätzte Auftragswert exklusive Umsatzsteuer für die gesamten drei Lose beträgt EUR XXXX Das Los 3 trägt die Bezeichnung „Patrone 9 mm x 19 schadstoffreduziert mit Polizeigeschoß“ mit einem ge... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.08.2020, beim BVwG außerhalb der Amtsstunden eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 20.08.2020, einem Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie einem Antrag auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im We... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.08.2020 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin Anträge auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Akteneinsicht. Zur
Begründung: der Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheid... mehr lesen...