Entscheidungen zu § 150 BVergG 2018

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Bvwg Beschluss 2020/7/31 W131 2230662-2

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren wurde nach unmittelbarer Widerrufserklärung ohne vorangehende Widerrufsentscheidung gemäß § 150 Abs 7 BVergG von der ASt ein Feststellungsantrag samt einem Antrag auf Unwirksamerklärung des Widerrufs eingebracht und wurden dafür 1.080 Euro gemäß § 1 der Verordnung BGBl II 2018/212 an Pauschalgebühren entrichtet. 2. Mit Erkenntnis des BVwG vom 24.07.2020 zur GZ W131 2230662-1/28E wurde der Fes... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 31.07.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/7/24 W131 2230662-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die AG führte das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren als nicht offenes Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich durch, dies mit einem geschätzten Auftragswert iHv 300.000,00 Euro. Die ASt legte ein Angebot mit knapp über diesem Auftragswert. Nach einer Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der ASt erteilte die AG jedoch den Zuschlag nicht, sondern erklärte im Unterschwellenbereich ohne vorangehende Widerrufsentscheidung gemäß § 150 ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.07.2020

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