Entscheidungen zu § 149 Abs. 2 BVergG 2018

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2022/1/28 Ra 2022/04/0002

1        1. Aus dem hier angefochtenen Erkenntnis ergibt sich zusammengefasst folgender unstrittiger Sachverhalt: 2        Die Mitbeteiligte führte in einem nicht offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich die „Objektplanung Architektur“ für die Erweiterung und den Umbau der Volksschule G.-Markt durch. Der Auftragswert für die wettbewerbsgegenständlichen Architekturleistungen hätte - inklusive Übernahme der Bauleitung - ca. 1,5 Millionen Euro betragen. Die Pr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.01.2022

RS Vwgh 2022/1/28 Ra 2022/04/0002

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §149 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Widerruf der Ausschreibung durch einen sachlichen Grund im Sinne des § 149 Abs. 2 Z 3 BVergG 2018 ist dann gerechtfertigt, wenn ein Grund von solchem Gewicht vorlag, der einen besonnenen Auftraggeber veranlasst hätte, von der Fortführung des Vergabeverfahrens abzusehen (vgl. etwa VwGH 29.10.2008, 2005/04/0277, zur Vorgängerbestimmu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.2022

RS Vwgh 2022/1/28 Ra 2022/04/0002

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §149 Abs2 Z3B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Ob ein sachlicher Grund iSd § 149 Abs. 2 Z 3 BVergG 2018 besteht, muss jeweils unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden und stellt dementsprechend vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung nur dann eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.2022

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