Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht40/01 Verwaltungsverfahren93 Eisenbahn
Norm: AVG §8;EisbEG 1954 §4 Abs2;EisenbahnG 1957 §34 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Auch in einem allfälligen Enteignungsverfahren kommt demjenigen, zu dessen Gunsten ein Veräußerungs- oder Belastungsverbot besteht, keine Parteistellung zu. Schlagworte Mangel der Berechtigung ... mehr lesen...