RS Vwgh 1989/3/8 87/03/0137

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1989
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisbEG 1954 §4 Abs2;
EisenbahnG 1957 §34 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Auch in einem allfälligen Enteignungsverfahren kommt demjenigen, zu dessen Gunsten ein Veräußerungs- oder Belastungsverbot besteht, keine Parteistellung zu.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987030137.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten