Begründung: Landwirtschaftlich genützte Grundstücksteile der Antragsteller in der Größe von 2.110 m2 wurden zur Errichtung eines Kreisverkehrs benötigt und deshalb mit Bescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 16. 1. 2004 enteignet. Im Bescheid setzte das Land Oberösterreich die Entschädigung mit 13,40 EUR pro m2 zuzüglich 0,74 EUR an Wiederbeschaffungskosten fest. Gesamt wurde somit die Entschädigung mit 29.835,40 EUR festgesetzt und in der Folge bezahlt. Im nunmehrig... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 3. 2. 2004 wurde in gegenständlicher Enteignungssache die Entschädigung der fünf Grundstückseigentümerinnen (der nunmehrigen Antragstellerinnen) a) für die Enteignung durch Einräumung des lastenfreien Eigentums mit 52.046,46 EUR (10.409,30 EUR je Miteigentümerin), b) für die
Begründung: einer Servitut mit 2.093,22 EUR (418,65 EUR je Miteigentümerin) und c) für die Wertminderung eines Restgrund... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. 5. 2002 wurden mehrere Grundeigentümer, darunter auch der Antragsteller gemäß §§ 48 bis 50 des Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1964, LGBl Nr 154/1964 idgF, für die Ausführung eines Straßenbauvorhabens an der Landesstraße Nr 379 enteignet. Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. 5. 2002 wurden mehrere Grundeigentümer, darunter auch der Antragsteller gemäß Pa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller l. Edeltraud Z*****, und 2. Ernst Z*****, vertreten durch Dr. Klaus Hirtler Rechtsanwalt Gesellschaft mbH in Leoben, wider die Antragsgegnerin Gemeinde M*****, vertreten durch Dr. Di... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Leopoldau inneliegenden Grundstückes Nr 175/18 mit einer Gesamtfläche von 9290 m2, welches über eine Länge von 117 m an die Wagramer Straße und von 118 m an die Aderklaaer Straße in Wien 22 grenzt. Seit 1976 ist die gesamte Grundfläche an die (nunmehr) M*****-AG (in der Folge nur: M*****) vermietet. Der Mietvertrag wurde laut dessen Pkt V auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann unter Ei... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hob im Verfahren gemäß § 15 Abs 1 und § 117 WRG 1959 die über das Entschädigungsbegehren der Antragsteller ergangene Sachentscheidung des Erstgerichts auf und verwies die Rechtssache zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück (ON 99). Diese Entscheidung enthält weder im
Spruch: noch in den Gründen einen Ausspruch darüber, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei. Das Rekursgericht hob im Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem am 13. 11. 2000 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz begehrte der Antragsteller, es mögen ihm die Kosten der von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angeordneten notstandspolizeilichen Maßnahmen von ATS 102.959,20 nicht auferlegt werden. Er sei mit Bescheid dieser Behörde vom 5. 10. 2000 zum Ersatz der Kosten notstandspolizeilicher Maßnahmen verpflichtet worden, weil ein nahe seinem Anwesen liegendes Gewässer durch Öl verschmutzt worden sei. Da der Ant... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte auf Grund einer behaupteten Vereinbarung vom Beklagten restliche Energie- und Betriebskosten von 19.639,40 S (1.427,25 EUR) für zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht erkannte den Beklagten mit Urteil vom 15. 2. 2002 schuldig, "der klagenden Partei 26,206 EUR (360,60 S) samt 4 % Zinsen seit 11. 4. 2001 sowie die mit 799,15 EUR (10.996,56 S), darin enthalten 133,19 EUR... mehr lesen...
Begründung: Eine Bezirkshauptmannschaft verpflichtete mit Bescheid vom 5. März 1990 die Antragstellerin als Eigentümerin des öffentlichen Guts, in dessen Bereich nach einer aufgelassenen Tankstelle Verunreinigungen des Erdreichs durch Mineralöl aufgetreten waren, zum Ersatz der Entsorgungskosten von ATS 101.658,94 sA; diese Kosten seien zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen erforderlich gewesen. Mit Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 117 Abs 4 WRG begehrte die ... mehr lesen...
Begründung: Eine Bezirkshauptmannschaft verpflichtete mit Bescheid vom 11. März 1996 den Antragsteller, einen bulgarischen Staatsangehörigen, der eine Kfz-Reparatur- und Lackierwerkstätte in Himberg betrieben hatte, als Eigentümer widerrechtlich - durch einen Dritten - beseitigter Abfälle gemäß § 31 Abs 3 iVm § 117 Abs 1 WRG zum Ersatz der Entsorgungskosten von 47.374,86 S; diese Kosten seien zur Vermeidung und Verminderung einer Gewässerverunreinigung durch Ablagerung von zum Teil... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller erwarb mit Kaufvertrag vom 7. 2. 1983 die Liegenschaft EZ ***** der KatGem E***** mit dem Grundstück Nr ***** und mit Kaufvertrag vom 8. 2. 1983 die Liegenschaft EZ ***** der KatGem E***** mit dem Grundstück Nr *****. Beide Grundstücke waren teilweise bewaldet, aber zur Gänze als Bauland gewidmet. Am 28. 5. 1984 wurden die Grundstücke zu einem Grundstück (Nr *****, EZ *****) zusammengelegt. Der Antragsteller beabsichtigte beim Kauf der Grundstücke die E... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 30. 10. 1998 gab das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft dem Antrag des Antragstellers auf Verpflichtung der Zweitantragsgegnerin zur Leistung einer (Fischerei-)Entschädigung von S 5,622.353 sA nicht Folge. Es begründete seine Entscheidung mit mangelnder Zuständigkeit, weil die selbständige Entscheidung über eine Entschädigung im "Stammbescheid" nicht ausdrücklich vorbehalten worden sei; einer behördlichen Sachentscheidung über den Entsc... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist klarzustellen, dass der von den Vorinstanzen als Antragsgegner bezeichnete Einschreiter am 29. 7. 1999 den mit einem - in der Folge bewilligten - Wiedereinsetzungsantrag verbundenen Antrag "auf Durchführung der gerichtlichen Entscheidung gemäß § 117 Abs 4 WRG 1959" gestellt und letztlich vorgebracht hat, er wolle damit einen Bescheid bekämpfen, mit dem ihm Beitragsleistungen an eine (von den Vorinstanzen als Antragstellerin bezeichnete) Wassergenossenscha... mehr lesen...
Begründung: Die in L***** domizilierte G***** GmbH, die im wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren unrichtigerweise als Franz G***** GmbH - es bestehen die prot. Einzelfirma Franz G***** und die G***** GmbH - bezeichnet wurde und sich als Antragstellerin auch selbst im folgenden gerichtlichen Verfahren nach § 117 WRG so bezeichnete, betreibt in L***** auf einem nicht in ihrem Eigentum befindlichen Grundstück einen Filialbetrieb mit einer Tankstelle und einer Kfzbzw Landmaschinen... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragte am 16. 6. 1998, gemäß § 117 Abs 4 WRG über die mit Bescheid der BH Bruck an der Mur vom 21. 4. 1998 ausgesprochene Verpflichtung zum Kostenersatz (gerichtlich) zu entscheiden und ihn zur Gänze von einer Kostenersatzpflicht zu entbinden; als Antragsgegnerin nannte er ausdrücklich die im
Kopf: dieser Entscheidung angeführte Gesellschaft mbH. Er brachte vor, er habe zwar von der Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin ein Grundstück gekauft, d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht überwies mit Beschluß vom 28. April 1998 einen Entschädigungsantrag gemäß § 117 Abs 4 WRG in Ansehung eines Teilbetrags von 67.070 S sA "im Sinne des § 40a JN" an seine nach der Geschäftsverteilung zuständige Streitabteilung und sprach mittels Beschlusses vom 22. Mai 1998 ferner aus, daß die Festsetzung der Entschädigung zur "Einräumung der Leitungsdienstbarkeit", wofür ein Teilbetrag von 100.000 S sA geltend gemacht wurde, vorbehalten wird. Das Erst... mehr lesen...
Begründung: Mit Enteignungsbescheid des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 6.12.1994 wurden mehrere Grundeigentümer, darunter auch der Antragsteller hinsichtlich seiner Grundstücke ***** und ***** aus der EZ ***** KG *****, zum Zweck der Errichtung der B 139 Kremstalstraße ("Umfahrung Traun") rechtskräftig enteignet. Der Antragsteller erachtete die bescheidmäßig festgelegten Entschädigungsbeträge für unangemessen und stellte beim Außerstreitgericht den Antrag auf Bestimmung... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Norm: AußStrG allgEisbEG §24 Abs1EisbEG §30 Abs3WRG §117 Abs4WRG §117 Abs6
Rechtssatz: Für das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG sind die Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen "sinngemäß" anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 27/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 27/93 Veröff: SZ 67/6 1 Ob 34/94... mehr lesen...
Begründung: In dem vorliegenden seit 11.2.1988 anhängigen Verfahren wegen Festsetzung von Enteignungsentschädigungen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 12.7.1989 (ON 37) die den Antragsgegnern gebührende Entschädigung für auf Grund der §§ 97 und 99 Abs 1 und Abs 2 des Luftfahrtgesetzes, BGBl 1957/253 (LFG) enteignete Grundflächen wie folgt festgesetzt: Erstantragsgegnerin S 10,174.587,-- Zweitantragsgegner S 12,474.104,-- Drittantragsge... mehr lesen...
Begründung: Zwei Teilflächen der Liegenschaft der Antragsteller wurden nach dem Bundesstraßengesetz rechtskräftig enteignet. Die Antragsteller begehren die gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung. Das Erstgericht setzte die Enteignungsentschädigung mit S 809.839,71 fest und wies das Mehrbegehren einschließlich des Begehrens auf Verzugszinsen ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsgegnerin nur im Kostenausspruch teilweise und dem Rekurs der Antragsteller nur ... mehr lesen...
Begründung: Das von der Republik Österreich angerufene Erstgericht setzte die von der Verwaltungsbehörde für die Enteignung einer Teilfläche der Liegenschaft EZ 96 KG Schwechat samt Wohn- und Geschäftsgebäude mit 10,347.381 S bestimmte Entschädigungssumme mit 5,908.369 S neu fest. Dieser Betrag errechnet sich nach dem eingeholten Sachverständigengutachten wie folgt: Verkehrswert von 275 m2 Grundfläche S 226.290 Verkehrswert des Wohn- und Geschäfts- hauses ... mehr lesen...