Norm: AußStrG allgEisbEG §24 Abs1EisbEG §30 Abs3WRG §117 Abs4WRG §117 Abs6
Rechtssatz: Für das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG sind die Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen "sinngemäß" anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 27/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 27/93 Veröff: SZ 67/6 1 Ob 34/94... mehr lesen...
Begründung: In dem vorliegenden seit 11.2.1988 anhängigen Verfahren wegen Festsetzung von Enteignungsentschädigungen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 12.7.1989 (ON 37) die den Antragsgegnern gebührende Entschädigung für auf Grund der §§ 97 und 99 Abs 1 und Abs 2 des Luftfahrtgesetzes, BGBl 1957/253 (LFG) enteignete Grundflächen wie folgt festgesetzt: Erstantragsgegnerin S 10,174.587,-- Zweitantragsgegner S 12,474.104,-- Drittantragsge... mehr lesen...
Begründung: Zwei Teilflächen der Liegenschaft der Antragsteller wurden nach dem Bundesstraßengesetz rechtskräftig enteignet. Die Antragsteller begehren die gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung. Das Erstgericht setzte die Enteignungsentschädigung mit S 809.839,71 fest und wies das Mehrbegehren einschließlich des Begehrens auf Verzugszinsen ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsgegnerin nur im Kostenausspruch teilweise und dem Rekurs der Antragsteller nur ... mehr lesen...
Begründung: Das von der Republik Österreich angerufene Erstgericht setzte die von der Verwaltungsbehörde für die Enteignung einer Teilfläche der Liegenschaft EZ 96 KG Schwechat samt Wohn- und Geschäftsgebäude mit 10,347.381 S bestimmte Entschädigungssumme mit 5,908.369 S neu fest. Dieser Betrag errechnet sich nach dem eingeholten Sachverständigengutachten wie folgt: Verkehrswert von 275 m2 Grundfläche S 226.290 Verkehrswert des Wohn- und Geschäfts- hauses ... mehr lesen...