Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. Dipl.-Ing. R***** V*****, 2. Dipl.-Ing. H***** A*****, beide *****, vertreten durch Dr. Andreas Manak, Rechtsanwalt in Wien,... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 28.4.1988 wurden für den Bau des zweiten Streckengleises zwischen Feldkirch und Frastanz u.a. die im Eigentum des Antragsgegners befindliche Liegenschaft EZ 26 GStNr. 13/1 Grundbuch Feldkirch bezüglich einer Teilfläche von 550 m2 durch Einräumung der Dienstbarkeit der Errichtung, der dauernden Erhaltung und des dauernden Betriebes eines Eisenbahntunnels samt allen, im Tunnel befindlichen, dem Eisenbahnbetrieb dienenden unterirdischen Nebenanlagen und V... mehr lesen...
Norm: EisbEG §2 Abs2 Z3EisbEG §4 AEisbEG §6LBG §3
Rechtssatz: Bei teilweiser Enteignung ist bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. Dies gilt auch, wenn nicht eine Liegenschaft enteignet, sondern nur im Enteignungswege über einen Teil derselben eine Dienstbarkeit begründet wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §2 Abs2 Z3EisbEG §4 AEisbEG §6LBG §3
Rechtssatz: Bei teilweiser Enteignung ist bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. Dies gilt auch, wenn nicht eine Liegenschaft enteignet, sondern nur im Enteignungswege über einen Teil derselben eine Dienstbarkeit begründet wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...