Entscheidungen zu § 18 Abs. 1 EisbEG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2019/5/27 1Ob31/19v, 8Ob20/21f

Norm: EisbEG §18 Abs1WRG §117 Abs4
Rechtssatz: Hängt die Entschädigung dem Grunde nach von der behördlichen Einräumung eines Rechts ab, beginnt die Zweimonatsfrist des § 117 Abs 4 Satz 2 WRG für die Anrufung des Gerichts erst mit der endgültigen Entscheidung über den einen Entschädigungsanspruch auslösenden Eingriff. Wird die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben und von diesem zurückgewiesen, bildet die Zustellung dieser E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.2019

RS OGH 2007/6/5 1Ob95/07p, 1Ob178/14d, 1Ob63/17x, 1Ob31/19v, 8Ob20/21f, 1Ob62/21f

Norm: EisbEG §18 Abs1StarkstromwegeG §20 litcWRG §117 Abs4
Rechtssatz: Verfügt die Wasserrechtsbehörde erster Instanz in einem Bescheid eine Nutzungsbeschränkung gemäß § 34 Abs 1 WRG und spricht sie sogleich über eine Entschädigung gemäß § 117 Abs 1 WRG ab, so beginnt die zweimonatige Frist für die Anrufung des Außerstreitgerichts (§ 117 Abs 4 WRG) dann erst mit der Zustellung der Entscheidung der Berufungsbehörde, wenn der erstinstanzliche Aus... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.06.2007

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