Begründung: In dem vorliegenden seit 11.2.1988 anhängigen Verfahren wegen Festsetzung von Enteignungsentschädigungen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 12.7.1989 (ON 37) die den Antragsgegnern gebührende Entschädigung für auf Grund der §§ 97 und 99 Abs 1 und Abs 2 des Luftfahrtgesetzes, BGBl 1957/253 (LFG) enteignete Grundflächen wie folgt festgesetzt: Erstantragsgegnerin S 10,174.587,-- Zweitantragsgegner S 12,474.104,-- Drittantragsge... mehr lesen...
Norm: EisbEG §10 Abs1
Rechtssatz: § 10 Abs 1 EisbEG gestattet nur die Sicherstellung von Entschädigungsansprüchen im Sinne des § 9 Abs 1 EisbEG, bietet aber keine Handhabe dafür, bei dauernder Enteignung noch nicht festgestellte, in einem Kapitalbetrag bestehende Entschädigungsansprüche des Enteigneten, im Hinblick auf eine befürchtete längere Dauer des Entschädigungsverfahrens sicherzustellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...