Entscheidungen zu § 94 Abs. 2 EBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2006/6/20 4Ob77/06m

Norm: EBG §94 Abs2 EBG § 94 gültig von 01.09.1988 bis 30.06.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 40/2013
Rechtssatz: Wurde der Schaden durch ein Verschulden sowohl des Berechtigten als auch des Frachtführers verursacht, kommt die Mitverschuldensregelung des § 1304 ABGB zur Anwendung. Wurde der Schaden durch ein Verschulden sowohl des Berechtigten als auc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.2006

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