Norm: EBG §94 Abs2 EBG § 94 gültig von 01.09.1988 bis 30.06.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 40/2013
Rechtssatz:
Wurde der Schaden durch ein Verschulden sowohl des Berechtigten als auch des Frachtführers verursacht, kommt die Mitverschuldensregelung des § 1304 ABGB zur Anwendung. Wurde der Schaden durch ein Verschulden sowohl des Berechtigten als auc... mehr lesen...