Norm
EBG §94 Abs2Rechtssatz
Wurde der Schaden durch ein Verschulden sowohl des Berechtigten als auch des Frachtführers verursacht, kommt die Mitverschuldensregelung des § 1304 ABGB zur Anwendung.Wurde der Schaden durch ein Verschulden sowohl des Berechtigten als auch des Frachtführers verursacht, kommt die Mitverschuldensregelung des Paragraph 1304, ABGB zur Anwendung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120924Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008