RS OGH 2006/6/20 4Ob77/06m

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Veröffentlicht am 20.06.2006
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Norm

EBG §94 Abs2
  1. EBG § 94 gültig von 01.09.1988 bis 30.06.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 40/2013

Rechtssatz

Wurde der Schaden durch ein Verschulden sowohl des Berechtigten als auch des Frachtführers verursacht, kommt die Mitverschuldensregelung des § 1304 ABGB zur Anwendung.Wurde der Schaden durch ein Verschulden sowohl des Berechtigten als auch des Frachtführers verursacht, kommt die Mitverschuldensregelung des Paragraph 1304, ABGB zur Anwendung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120924

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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