Entscheidungen zu § 18 Abs. 1 EisbKrV

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1977/1/19 8Ob198/76 (8Ob199/76, 8Ob200/76)

Norm: ABGB §1304 BIIgEisbKrV §18 Abs1
Rechtssatz: Kein Mitverschulden des Lastkraftwagenlenkers, der auf die rechtzeitige Schließung eines Bahnschrankens vertrauen konnte und nicht schon auf Entfernungen von rund fünfhundert bis dreihundertfünfzig Meter auf die Annäherung eines Zuges geachtet hat. Entscheidungstexte 8 Ob 198/76 Entscheidungstext OGH 19.01.1977 8 Ob 198/76 Veröf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.01.1977

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