Norm
ABGB §1304 BIIgRechtssatz
Kein Mitverschulden des Lastkraftwagenlenkers, der auf die rechtzeitige Schließung eines Bahnschrankens vertrauen konnte und nicht schon auf Entfernungen von rund fünfhundert bis dreihundertfünfzig Meter auf die Annäherung eines Zuges geachtet hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: LkwEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0027774Dokumentnummer
JJR_19770119_OGH0002_0080OB00198_7600000_003