Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum bisherigen Verfahrensgang: Mit mündlich verkündetem Disziplinarerkenntnis des Disziplinarvorgesetzen vom 22.01.2026 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldbuße in der Höhe von € 200,- verhängt. Der in einer Verhandlungsschrift angeführte
Spruch: lautete wörtlich (Anonymisierung durch das Bundeverwaltungsgericht): „Sie haben am XXXX um 15:00 Uhr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in Folge BF), ein Beamter der Verwendungsgruppe MBO 2, steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und führt den Dienstgrad Oberst (Obst). 2. Mit Schreiben vom 24.04.2023, GZ P763875/369- XXXX /2023 (2), am selben Tag bei der Bundesdisziplinarbehörde eingelangt, erstattete der Disziplinarvorgesetzte des BF ObstdG XXXX die nunmehr diesem Bescheid zu Grunde gelegte 10. Diszipli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Zum Vorverfahren: Der Beschwerdeführer (in Folge BF), ein Beamter der Verwendungsgruppe MBO 2, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht und derzeit den Dienstgrad Oberst (Obst) führt, wurde mit Bescheid des damaligen Disziplinarvorgesetzten und Kommandanten der XXXX , XXXX , am 08.08.2019, GZ XXXX (1) gemäß § 40 Abs 1 Heeresdisziplinargesetz 2014 (HDG 2014) vorläufig vom Dienst enthoben. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit (Soldatin) und wurde am 12.09.2019 durch Organe der Militärpolizei (MP) im Eingangsbereich bzw in der XXXX -Kaserne in XXXX gemäß § 44 Abs 1 Z 3 Heeresdisziplinargesetz 2014 (im Folgenden: HDG) unter Anwendung von verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt vorläufig festgenommen. 2. Am 24.10.2019 langte gegen die Festnahme be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das behördliche Verfahren: 1.1. Der Beschwerdeführer steht als Major des österreichischen Bundesheeres in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis Ende August 2014 versah er seinen Dienst beim Kommando und Stabskompanie des Luftunterstützungsgeschwaders (Kdo&StbKp/LuUGschw) in Langenlebarn. 1.2. Am 11.08.2014 meldete der Beschwerdeführer seinem Vorgesetzten Mjr Sa. mündlich, dass ... mehr lesen...