Entscheidungen zu § 3 Abs. 7 ADV

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/10 93/09/0070

Der Beschwerdeführer leistete als Vizeleutnant außerordentlichen Präsenzdienst gemäß § 27 Abs. 3 Z. 7 des Wehrgesetzes beim österreichischen UN-Bataillon in Zypern; er stand nicht in einem Dienstverhältnis zum Bund. Das Heeresdisziplinargesetz 1985 (HDG) ist auf ihn gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit dem Auslandseinsatzgesetz anzuwenden. Mit schriftlichem Disziplinarerkenntnis des Disziplinarvorgesetzten beim österreichischen UN-Bataillon "AUSCON/UNFICYP" vom 15. September 19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.12.1996

RS Vwgh 1996/12/10 93/09/0070

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §3 Abs1;ADV §3 Abs7;
Rechtssatz: Die in § 3 Abs 1 Satz 2 ADV umschriebene Verhaltensweise (Beeinträchtigung des Ansehens des Bundesheeres) kommt auch für den Soldaten "außer Dienst" in Betracht, fehlt doch der sonst in § 3 ADV mehrfach einschränkend verwendete Begriff "im Dienst" (vgl § 3 Abs 3 und Abs 5 sowie Abs 7 ADV). Dazu kommt, daß zwischen § 3 Abs 1 Satz 1 und Satz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1996

RS Vwgh 1996/12/10 93/09/0070

Index: 19/05 Menschenrechte43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §3 Abs1;ADV §3 Abs7;HDG 1985 §2 Abs1 Z1;MRK Art8;
Rechtssatz: Bei Prüfung, ob ein außerdienstliches Verhalten des Soldaten den erforderlichen Dienstbezug aufweist, ist ein strengerer Maßstab anzulegen als bei dienstlichem Fehlverhalten. Dies deshalb, weil der Soldat auch Träger von Grundrechten ist, die sein Privatleben schützen. Auf seine Funktion als... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1996

RS Vwgh 1996/12/10 93/09/0070

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §3 Abs1;ADV §3 Abs7;HDG 1985 §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein außerdienstliches Verhalten stellt nur dann eine Dienstpflichtverletzung (sei es nach § 3 Abs 1 Satz 2 erster Tatbestand oder § 3 Abs 7 ADV) dar, wenn dadurch Rückwirkungen auf den Dienst (beim Ansehensverlust in bezug auf die Wertschätzung der Tätigkeit und die damit für den Dienst/die Aufgabenerfüllung verbundenen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1996

RS Vwgh 1996/12/10 93/09/0070

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §3 Abs1;ADV §3 Abs7;HDG 1985 §2 Abs1 Z1;HDG 1985 §6 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: § 3 Abs 7 ADV stellt den "Grundtatbestand", § 3 Abs 1 Satz 2 erster Tatbestand ADV stellt den spezielleren Tatbestand dar, bei dessen Erfüllung eine gleichzeitige Bestrafung nach § 3 Abs 7 ADV ausscheidet. Während nämlich der Tatbestand nach § 3 Abs 7 ADV den Sch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1996

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