Norm: ADV §2 Abs2ADV §6 Abs1StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Militärische Vorgesetzte, die ihre Befehlsgewalt dazu ausnützen, um ihnen untergebene Soldaten während der Dienstzeit sowie Heereskraftfahrzeuge zu dienstfremden Verrichtungen einzusetzen, mißbrauchen ihre Befugnis zur Verrichtung von Amtsgeschäften als Organe des Bundes im Rahmen der Gesetzesvollziehung im Sinn des § 302 Abs 1 StGB. Entscheidungstexte ... mehr lesen...