Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 05.12.2025, eingelangt am 23.12.2025, stellte Frau XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark (in der Folge: belangte Behörde), einen Antrag auf Pflegekarenzgeld gemäß § 21c Abs. 3b Bundespflegegeldgesetz (BPGG) in der Zeit vom 23.10.2025 bis 09.11.2025 zur Begleitung des Kindes XXXX , geb. am 11.09.2018, bei einem Rehabilitations... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 05.12.2025, eingelangt am 23.12.2025, stellte Herr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark (in der Folge: belangte Behörde), einen Antrag auf Pflegekarenzgeld gemäß § 21c Abs. 3b Bundespflegegeldgesetz (BPGG) in der Zeit vom 10.11.2025 bis 20.11.2025 zur Begleitung des Kindes XXXX , geb. am 11.09.2018, bei einem Rehabilitationsau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 05.05.2025 beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) einen Antrag auf Pflegekarenzgeld für den Zeitraum 01.07.2025 bis 30.09.2025. 2. Mit Schreiben vom 13.06.2025 wurde der Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass gemäß § 21c Abs. 1 und 2 sowie § 21d Abs. 3 BPGG für die Dauer von 01.07.2025 bis 30.09.2025 Pflegekarenzgeld in Höhe von... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 13.04.2023, GZ XXXX OB XXXX , erkannte das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Steiermark, der Beschwerdeführerin gemäß § 21c Abs. 1 und 2 sowie § 21d Abs. 3 des Bundespflegegeldgesetzes(BPGG), BGBI. Nr. 110/1993, für die Dauer von 26.05.2023 bis 20.07.2023 Pflegekarenzgeld in Höhe von täglich € 40,02 zu. Zum Pflegekarenz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, hat mit Bescheid vom 18.09.2020, GZ: XXXX , den Antrag von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) auf Zuerkennung von Pflegekarenzgeld, eingelangt am 21.08.2020, gemäß § 21d Abs. 3 BPGG zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin bereits von 11.08.2018 bis 10.05.2019 und von 19.08.2019 bis 18.05.2020 für ihr Kind XXXX die Familienhospizkarenz in Anspruch geno... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Frau XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) stellte einlangend am 11.06.2019 beim Sozialministeriumservice (in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Antrag auf Zuerkennung von Pflegekarenzgeld. 1. Frau römisch 40 (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) stellte einlangend am 11.06.2019 beim Sozialministeriumservice (in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Antrag auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Antrag vom 16.01.2019, eingelangt am 17.01.2019, stellte Herr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, den Antrag auf Pflegekarenzgeld zur Betreuung von Frau XXXX . Unter Einem beigelegt war eine Bestätigung des AMS XXXX über die Abmeldung vom AMS-Leistungsbezug wegen Familienhospizkarenz bzw. Pflegekarenz - ausgestell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Einlangend am 07.03.2018 stellte Frau XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) einen Antrag auf Pflegekarenzgeld gemäß § 21d Abs. 3 Bundespflegegeldgesetz (BPGG) in der Zeit von 05.03.2018 bis 04.06.2018. 1. Einlangend am 07.03.2018 stellte Frau römisch 40 (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) einen Antrag auf Pflegekarenzgeld gemäß Paragraph 21 d, Absatz 3, Bundespflegegeldgesetz (BPGG) in der Zeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Antrag vom 25.03.2016, Postaufgabe am 11.04.2016, stellte der Beschwerdeführer beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, den Antrag auf Pflegekarenzgeld. Im Antrag wurde als Beginn der Pflegekarenz der 03.03.2016 und als Ende der 02.06.2016 genannt. Mit Bescheid vom 27.05.2016, GZ: XXXX , wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 21c Abs. 1 und 2 sowie § 21d Abs. 3... mehr lesen...