Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, hat mit Bescheid vom 18.09.2020, GZ: XXXX , den Antrag von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) auf Zuerkennung von Pflegekarenzgeld, eingelangt am 21.08.2020, gemäß § 21d Abs. 3 BPGG zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin bereits von 11.08.2018 bis 10.05.2019 und von 19.08.2019 bis 18.05.2020 für ihr Kind XXXX die Familienhospizkarenz in Anspruch geno... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Antrag vom 16.01.2019, eingelangt am 17.01.2019, stellte Herr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, den Antrag auf Pflegekarenzgeld zur Betreuung von Frau XXXX . Unter Einem beigelegt war eine Bestätigung des AMS XXXX über die Abmeldung vom AMS-Leistungsbezug wegen Familienhospizkarenz bzw. Pflegekarenz - ausgestell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Einlangend am 07.03.2018 stellte Frau XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) einen Antrag auf Pflegekarenzgeld gemäß § 21d Abs. 3 Bundespflegegeldgesetz (BPGG) in der Zeit von 05.03.2018 bis 04.06.2018. 1. Einlangend am 07.03.2018 stellte Frau römisch 40 (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) einen Antrag auf Pflegekarenzgeld gemäß Paragraph 21 d, Absatz 3, Bundespflegegeldgesetz (BPGG) in der Zeit... mehr lesen...