Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 14.03.2025 beantragte der Beschwerdeführer beim Arbeitsmarktservice (AMS) Wien Hietzinger Kai (in der Folge belangte Behörde genannt) die Zuerkennung von Weiterbildungsgeld für den Zeitraum vom 31.03.2025 bis 30.03.2026. 2. Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid vom 25.03.2025 hat die belangte Behörde dem Antrag vom 14.03.2025 gemäß § 26 Abs. 1 Z. 4 Arbeitslosenversicherungsge... mehr lesen...