Entscheidungen zu § 17 Abs. 2 BPGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1997/4/15 10ObS101/97v, 10ObS86/97p, 10ObS183/97b, 10ObS339/97v, 10ObS377/97g, 10ObS33/98w, 1

Norm: BPGG §4 Abs2 F1BPGG §4 Abs2 F2bRL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG §17 Abs2 Z3 litb
Rechtssatz: Die dauernde Beaufsichtigung eines Pflegebedürftigen wird vor allem dann erforderlich sein, wenn im Einzelfall besonders häufig und/oder besonders dringend (zum Beispiel wegen sonstiger Selbstgefährdung) ein Bedarf nach fremder Hilfe auftritt; dieser Gesichtspunkt wird auc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.04.1997

RS OGH 1997/1/28 10ObS2425/96g

Norm: BPGG §4 Abs2 EEinstV §6RL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG §17 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die in § 17 Abs 2 Z 2 der Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des Bundespflegegeldgesetzes für Pflegegeld der Stufe 5 vorgegebene Abstellung auf eine koordinierte Pflegeleistung "von mehr als fünf" Pflegeeinheiten... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.1997

RS OGH 1996/12/13 10ObS2337/96s, 10ObS2434/96f, 10ObS2324/96d, 10ObS2468/96f, 10ObS2466/96m, 10ObS41

Norm: BPGG §4 Abs2 G1BPGG §4 Abs2 G2aRL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG §17 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die für die Stufe 7 geforderte Anspruchsvoraussetzung der "praktischen Bewegungsunfähigkeit" setzt einen Zustand voraus, der in den funktionellen Auswirkungen einer vollständigen Bewegungsunfähigkeit gleichkommt. Pflegegeld der Stufe 7 kommt schließlich auch bei einem der prakt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1996

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