Norm: BEinstG §8 Abs6PVG §27oö LPVG §30
Rechtssatz: In § 30 Abs 3 und 7 des OÖL-PVG ist eine dem § 27 Bundes-Personalvertretungsgesetz "ähnliche landesgesetzliche Bestimmung" (§ 8 Abs 6 lit a BEinstG) zu sehen, welche auch vergleichbare Schutzmechanismen aufweist. Entscheidungstexte 9 ObA 45/04i Entscheidungstext OGH 15.09.2004 9 ObA 45/04i ... mehr lesen...
Norm: PVG §27oö LPVG §30
Rechtssatz: Das OÖ L-PVG kennt keine ausdrückliche Regelung dafür, welcher Ausschuss für die Zustimmung zur Kündigung der keinem Ausschuss angehörenden Personalvertreter (Vertrauenspersonen nach § 7 Abs 5 OÖL-PVG oder der in diesem Gesetz nicht geregelten Behindertenvertrauenspersonen) zuständig ist, wenngleich § 30 Abs 3 OÖL-PVG nach seinem klaren Wortlaut allen Personalvertretern Kündigungsschutz zukommen lässt. Es li... mehr lesen...