Entscheidungen zu § 22 Abs. 6 PVG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

9 Dokumente

Entscheidungen 1-9 von 9

TE Pvak 2022/8/22 A15-PVAB/22

A 15-PVAB/22 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat über den Antrag des Mitglieds des Fachausschusses *** (FA) A (Antragsteller) vom 17. Juni 2022, die Geschäftsführung des FA wegen der Verweigerung der Videozuschaltung von FA-Mitgliedern und Sachverständigen aus einem westlichen Bundesland zur FA-Sitzung vom Juni 2022 in Wien sowie der rechtswidrigen Tagesordnung dieser Sitzung auf ihre Gesetzmäßigkeit zu prüfen, entschieden: 1.   Insoweit sich der Antra... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 22.08.2022

RS Pvak 2022/8/22 A15-PVAB/22

Norm: PVG §22 Abs6 PVGO §1 PVG § 22 heute PVG § 22 gültig ab 01.09.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2014 PVG § 22 gültig von 01.01.2014 bis 31.08.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2013 PVG § 22 gültig von 31.12.2009 bis 31.12.20... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 22.08.2022

RS Pvak 2016/12/13 A 22-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs6 Schlagworte Aufgaben von Sachverständigen; Funktion von Sachverständigen
Rechtssatz: Nach § 22 Abs. 6 PVG können den Beratungen des DA oder eines Unterausschusses (UA) als sachverständige Bedienstete (SV) auch Bedienstete beigezogen werden, die dem Ausschuss nicht als Mitglieder angehören. Sachverständige sind Beweismittel, die der Willensbildung im PVO dienen (PVAK 24.05.1976, A 10-PVAK/76) und sind Personen, die kraft i... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 13.12.2016

RS Pvak 2016/12/13 A 22-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs6 Schlagworte Aufgaben von Sachverständigen
Rechtssatz: A wurde zum SV für die Abteilung XY bestellt. In dieser Funktion hatte A den Auftrag, durch seine sachverständige Beurteilung zur Klärung der konkreten Frage beizutragen, ob der Personalstand der Abteilung XY deren Aufgaben adäquat sei oder aufzustocken oder zu verringern wäre. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:PVAB:2016:A.22.PVA... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 13.12.2016

RS Pvak 2016/12/13 A 22-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs6PVG §28BDG §109 Abs2 Schlagworte Ermahnung als dienstrechtliche Verfolgungshandlung
Rechtssatz: Nach Auffassung der PVAB besteht kein Zweifel daran, dass eine Ermahnung iSd § 109 Abs. 2 BDG 1979 einen Akt der dienstrechtlichen Verfolgung darstellt. Zum einen ist die Ermahnung im Rahmen des 8. Abschnittes des BDG 1979 geregelt, zählt also unmittelbar zum Disziplinarrecht. Zum anderen wird in § 109 Abs. 2 BDG 1979 normiert, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 13.12.2016

RS Pvak 2016/12/13 A 22-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs6 Schlagworte Aufgaben von Sachverständigen; Weiterleitung dienstlicher Schriftstücke ohne Auftrag keine Sachverständigkeit
Rechtssatz: Die elektronische Weiterleitung eines einem SV im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben bekannt gewordenen dienstlichen Schriftstückes an den DA-Vorsitzenden ohne Wahrung des Dienstwegs bzw. ohne dienstlichen Auftrag kann daher niemals eine Tätigkeit im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 13.12.2016

RS Pvak 2016/12/13 A 22-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs6PVG §9 Abs4 lita Schlagworte Bestellung von Sachverständigen; Anträge und Vorschläge
Rechtssatz: A war sachverständiger Bediensteter (SV) für den DA. Der Meinung des DL, ein PVO könne bei beabsichtigten Strukturänderungen, für die der Personalvertretung kein Mitwirkungsrecht nach PVG zukommt, keine SV bestellen, ist – obgleich dieser Frage im vorliegenden Fall keine rechtliche Relevanz zukommt - entgegenzuhalten, dass dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 13.12.2016

RS Pvak 2016/12/13 A 22-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs6 Schlagworte Aufgaben von Sachverständigen; Weiterleitung dienstlicher Schriftstücke ohne Auftrag keine Sachverständigkeit
Rechtssatz: Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Weitergabe des elektronischen Schriftstückes an den DA-Vorsitzenden durch A nicht im Rahmen seiner Tätigkeit als SV iSd § 22 Abs. 6 PVG für den Bereich der Geschäftsabteilung XY erfolgte. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 13.12.2016

RS Pvak 2016/12/13 A 22-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs6PVG §28 Schlagworte Dienstrechtliche Verfolgung von Sachverständigen
Rechtssatz: Nach § 22 Abs. 6 PVG dürfen sachverständige Bedienstete wegen Äußerungen oder Handlungen, die sie als Sachverständige gemacht bzw. gesetzt haben, nur mit Zustimmung des Ausschusses, dem sie beigezogen wurden, dienstrechtlich zur Verantwortung gezogen werden und finden die Bestimmungen des § 28 auf SV sinngemäß Anwendung. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 13.12.2016

Entscheidungen 1-9 von 9

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten