RS Pvak 2016/12/13 A 22-PVAB/16

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Veröffentlicht am 13.12.2016
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Norm

PVG §22 Abs6

Schlagworte

Aufgaben von Sachverständigen; Weiterleitung dienstlicher Schriftstücke ohne Auftrag keine Sachverständigkeit

Rechtssatz

Die elektronische Weiterleitung eines einem SV im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben bekannt gewordenen dienstlichen Schriftstückes an den DA-Vorsitzenden ohne Wahrung des Dienstwegs bzw. ohne dienstlichen Auftrag kann daher niemals eine Tätigkeit im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit eines SV darstellen. Auch dass diese Weitergabe allenfalls im Auftrag des DA-Vorsitzenden erfolgte, vermag daran nichts zu ändern, weil der DA-Vorsitzende nicht dazu berechtigt war, A dienstliche Aufträge zu erteilen, ganz abgesehen davon, dass sich das von A weitergeleitete elektronische Schriftstück nicht auf die Abteilung XY, für deren Bereich A zum SV bestellt war, sondern auf andere Organisationseinheiten bezog.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2016:A.22.PVAB.16

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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