Norm: PVG §21 Abs4 Schlagworte Erlöschen der Mitgliedschaft zum DA; Auswahl von Ersatzmitgliedern; Ersatzmitglieder
Rechtssatz: Gemäß § 21 Abs. 4 PVG tritt im Fall des Erlöschens einer Mitgliedschaft im DA an die Stelle des ausscheidenden Mitglieds ein/e nicht gewählte/r Kandidat/in des Wahlvorschlags, der das ausscheidende Mitglied enthielt. Die verbliebenen gewählten Kandidat/innen dieses Wahlvorschlages haben innerhalb von zwei Wochen du... mehr lesen...
Norm: PVG §21 Abs4 Schlagworte Gesetzwidrige Zusammensetzung des DA; Folgen gesetzwidriger Zusammensetzung des DA
Rechtssatz: Trotz dieser eindeutigen Rechtslage übernahm auf Vorschlag der wahlwerbenden Gruppe, der er angehört hatte, D, der in der laufenden Funktionsperiode des DA am 3. Juni 2016 seinen Funktions- und Mandatsverzicht erklärt hatte und dem DA seitdem nicht mehr angehörte, in der DA-Sitzung vom 8. November 2016 nach dem Funkt... mehr lesen...