Norm: PVG §10 Abs2
Rechtssatz: Hat das zuständige Personalvertretungsorgan eine inhaltlich neutrale Erklärung abgegeben und darüber hinaus erkennen lassen, dass eine weitere Äußerung zu der vorgesehenen Maßnahme nicht mehr erfolgen werde (hier: "zur Kenntnis genommen"), so liegt jedenfalls nicht der in § 10 Abs 2 Satz 2 PVG geregelte Fall vor, dass sich das Organ zur geplanten Maßnahme gar nicht geäußert hat. Dem Dienstgeber in einem derartigen... mehr lesen...