Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Gemeindevorstand der Gemeinde xxx vom 13.7.2026, xxx, womit über die Berufung gegen den Abgabenbescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeisterin der Gemeinde xxx vom 23.2.2026, xxx – mit welchem über den Antrag, den Bescheid vom 10.10.2015, xxx, betreffend pauschalierte Ortstaxe für fünf Monate des Jahres 2015, zurück... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Gemeindevorstand der Gemeinde xxx vom 13.7.2026, xxx, womit über die Berufung gegen den Abgabenbescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeisterin der Gemeinde xxx vom 23.2.2026, xxx – mit welchem über den Antrag, den Bescheid vom 10.10.2015, xxx, betreffend pauschalierte Nächtigungstaxe für fünf Monate des Jahres 2015,... mehr lesen...