1 Mit dem angefochtenen Beschluss stellte das Bundesfinanzgericht das Beschwerdeverfahren der B GmbH i. L. betreffend zweier Bescheide über die Festsetzung erster Säumniszuschläge ein und sprach aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig sei. 2 In der Begründung: führte das Bundesfinanzgericht zusammengefasst aus, die B GmbH sei mit Gesellschaftsvertrag vom 11. Juli 1991 gegründet worden. Geschäftsführer und ab 2016 alleiniger Gesellschafter sei K gewesen.... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §79 BAO §80 Abs3FBG 1991 §40 BAO § 79 heute BAO § 79 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 80 heute ... mehr lesen...