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21/01 HandelsrechtNorm
BAO §79Rechtssatz
Die Vertretungsregelung des § 80 Abs. 3 BAO führt nicht dazu, dass eine GmbH nicht ihre Parteifähigkeit verliert, wenn im Zeitpunkt der Löschung der vermögenslosen GmbH im Firmenbuch nach erfolgter Liquidation kein Abwicklungsbedarf mehr besteht. Der Verlust der Parteifähigkeit ergibt sich bei einer amtswegigen Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 40 FBG 1991 nicht aus dem Fehlen einer § 80 Abs. 3 BAO entsprechenden Regelung, sondern daraus, dass kein Abwicklungsbedarf mehr besteht, wenn eine Abgabenfestsetzung zu keinem Aktivvermögen mehr führen kann.Die Vertretungsregelung des Paragraph 80, Absatz 3, BAO führt nicht dazu, dass eine GmbH nicht ihre Parteifähigkeit verliert, wenn im Zeitpunkt der Löschung der vermögenslosen GmbH im Firmenbuch nach erfolgter Liquidation kein Abwicklungsbedarf mehr besteht. Der Verlust der Parteifähigkeit ergibt sich bei einer amtswegigen Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit gemäß Paragraph 40, FBG 1991 nicht aus dem Fehlen einer Paragraph 80, Absatz 3, BAO entsprechenden Regelung, sondern daraus, dass kein Abwicklungsbedarf mehr besteht, wenn eine Abgabenfestsetzung zu keinem Aktivvermögen mehr führen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023160047.L02Im RIS seit
04.07.2023Zuletzt aktualisiert am
13.07.2023