GZ: 2020-0.293.448 vom 3. November 2020 (Verfahrenszahl: DSB-D124.2080) [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] BESCHEID Spruch: Die Datenschutzbehörde entscheidet üb... mehr lesen...
BESCHEID Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. SPENLING und in Anwesenheit der Mitglieder Mag. HUTTERER, Dr. KLEISER, Dr. KOTSCHY, Dr. ROSENMAYR-KLEMENZ und Mag. ZIMMER sowie des Schriftführers Mag. SUDA in ihrer Sitzung vom 21. Jänner 2003 folgenden Beschluss gefasst: Spruch: Über die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin T R, des Zweitbeschwerdeführers O K, beide aus B, und des Drittbeschwerdeführers Dr. G, Rechtsanwalt in U, Erst- und Z... mehr lesen...