Entscheidungen zu § 48a Abs. 1 BAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1983/9/22 13Os56/83

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.November 1937 geborene Finanzbeamte (Rat) Mag. Geza A des Vergehens der falschen Beurkundung im Amt als Anstifter nach §§ 12, 311 StGB. (A) und des Vergehens der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach § 251 Abs 1 lit a FinStrG. (B) schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, in seiner Funktion als Vorstand des Finanzamts Waidhofen a.d. Thaya A. am 13.Juli 1977 den Betriebsprüfer dieses Finanzamts, Oberrevident Franz B, die Wei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.09.1983

RS OGH 1983/9/22 13Os56/83

Norm: BAO §48a Abs1 litbFinStrG §251 Abs2 litbStGB §9 Abs2StGB §310
Rechtssatz: Die Offenbarung von Vorbestrafungen wegen Finanzvergehen eines Angestellten einer Wirtschaftstreuhändergesellschaft liegt nicht im zwingenden öffentlichen Interesse - welche aus der Rechtsordnung ableitbar sein müßte. Ein einem rechtskundigen Finanzbeamten hierüber unterlaufener Rechtsirrtum vermag diesen nicht zu entschuldigen. Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1983

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