Mit Bescheid vom 29. Jänner 1980 wies die Stadtvertretung Zell am See das Ansuchen der Beschwerdeführer um die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 19 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes ab und versagte die Ausnahmegenehmigung. Begründend wurde ausgeführt, daß die gegenständlichen Grundstücke in der KG. E zwischen der Thumersbacher-Seeuferstraße und dem Zellersee lägen. Durch die Erteilung der angesuchten Ausnahmegenehmigung bzw. durch die nachfolgende Verbauung der Seeufe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2 impl; BAO §33 Abs3 impl; B-VG Art130 Abs2; VwGG §41 Abs1; AVG § 58 heute AVG § 58 gültig ab 01.02.1991 BAO ... mehr lesen...