Entscheidungen zu § 323 Abs. 12 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/3/27 2004/13/0141

Der Beschwerdeführer ist Steuerberater und ermittelte für das Streitjahr 1996 seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. In einem Bericht vom 24. September 1998 über das Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung (Prüfungszeitraum 1993 bis 1996) wird unter "Tz. 19 Schaden 1996" ausgeführt, im Jahr 1995 habe ein Klient (Mag. H.) des Beschwerdeführers drei Kredite aufgenommen, um eine Tankstelle zu betreiben. Der Beschwerdeführer habe für diese Kredite eine "Garantie" übernommen und sei w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.03.2008

RS Vwgh 2008/3/27 2004/13/0141

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1;BAO §323 Abs12 idF 2002/I/097;
Rechtssatz: Ein Rechtsanspruch der Partei auf eine mündliche Berufungsverhandlung besteht nur dann, wenn sie rechtzeitig (somit in der Berufung, im Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung) beantragt wurde (vgl. z.B. Ritz, BAO3, § 284 Tz 1), wobei es auf das Motiv für das Unterbleiben einer derartigen Antra... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.03.2008

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