Mit Bescheid vom 26. Februar 1992 lehnte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz den beschwerdeführenden Verein gemäß § 84 Abs. 1 BAO als Bevollmächtigten ab. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid als unbegründet abgewiesen. Die belangte Behörde ging in der Begründung: ihrer Entscheidung davon aus, daß aus den Statuten des Vereines, nach deren § 2 lit. a der Zweck des Vereines im besonderen in der Vertretung bei Gericht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: BAO §321 Abs2;BAO §84 Abs1;WTBO §71; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0296 E 22. Mai 1990 VwSlg 6499 F/1990 RS 5 Stammrechtssatz Auch die Vertretung nur einer anderen Person kann eine geschäftsmäßige Vertretung darstellen. Sie erfüllt das Tatbestandmerkmal der geschäftsmäßigen Vertretung schon dann, wenn aus den jeweiligen Um... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: BAO §321 Abs2;BAO §84 Abs1 impl;WTBO §56;WTBO §71; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0495/63 E 7. April 1964 VwSlg 6286 A/1964 RS 2 Stammrechtssatz Geschäftsmäßig ist eine selbständige und nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Häufigkeit ausgeübte Tätigkeit. European Cas... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers, den Zweitbeschwerdeführer als weiteren bevollmächtigten Vertreter für die mündliche Berufungsverhandlung zuzulassen, gemäß § 84 BAO abgelehnt. Der Zweitbeschwerdeführer sei in dem vorangegangenen Abgabenverfahren bei der Abgabenbehörde erster Instanz mehrmals ohne Vorlage einer Vollmacht durch Vorsprachen und Überbringung von Unterlagen als Vertreter des abgabepflichtigen Erstbesc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: ABGB §1151;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §321 Abs2;BAO §84 Abs1;WTBO §71; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 78;
Rechtssatz: Die
Begründung: eines (echten, nicht nur zum Schein abgeschlossenen) Dienstverhältnisses ist keine Umgehungshandlung, die § 84 BAO auch gegenübe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: BAO §321 Abs2;BAO §84 Abs1;WTBO §71; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 78;
Rechtssatz: Unter geschäftsmäßig iSd § 84 Abs 1 BAO ist eine selbständige Vertretungstätigkeit zu verstehen. Die Tätigkeit als Angestellter kann schon deshalb nicht unter die Ablehnungsbestimmung des § 84 Abs 1 BAO fallen. Wenn der Angestel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: BAO §321 Abs2;BAO §84 Abs1;WTBO §71; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 78;
Rechtssatz: Auch die Vertretung nur einer anderen Person kann eine geschäftsmäßige Vertretung darstellen. Sie erfüllt das Tatbestandmerkmal der geschäftsmäßigen Vertretung schon dann, wenn aus den jeweiligen Umständen zu schließen ist, daß ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: ABGB §1151;BAO §167 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §321 Abs2;BAO §84 Abs1;WTBO §71; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 78;
Rechtssatz: Ob ein Dienstverhältnis vorliegt ist im gegebenen Zusammenhang nach dem Privatrecht zu beurteilen. Die danach entscheidenden Merk... mehr lesen...