Entscheidungen zu § 303 Abs. 4 BAO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Erkenntnis 1992/2/25 B219/91

Entscheidungsgründe: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beschäftigt sich mit dem Ankauf von Kino- und Fernsehfilmen, Aufzeichnungen von Live-Sendungen bzw. Unterhaltungsproduktionen aller Art und deren Vertrieb, insbesondere auch im Ausland, sowie dem Verleih und Vertrieb von Filmen aller Art. Sie wendet sich gegen einen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Salzburg, mit dem unter anderem (zu Punkt 1) die Berufung gegen die Wiederaufnahme der Verfahren zur Feststellung der Ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 25.02.1992

RS Vfgh 1992/2/25 B219/91

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallBAO §303 Abs4
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof hält an seiner Rechtsprechung zu §303 Abs4 BAO fest (vgl. VfSlg. 5429/1966, 11635/1988). Gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung bestehen keine Bedenken. Quasianlaßfall; Anlaßfallwirkung der Aufhebung des ArtI §1 Abs3 Z1 und ArtII der LiebhabereiV des Bundesminist... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.02.1992

TE Vfgh Erkenntnis 1988/3/5 B70/87

Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Bf. ist deutscher Staatsbürger. Er hat mit Vereinbarung vom 18. Dezember 1979 das Inventar eines Hotels gekauft und mit Mietvertrag vom selben Tag an den Verkäufer vermietet. Mit Datum 20. Februar 1980 wurde an den Bf. eine Rechnung über diesen Verkauf ausgestellt. b) In der Umsatzsteuer-Erklärung für 1979 hat der Bf. die Vorsteuer für den Verkauf des Inventars geltend gemacht. Die Umsatzsteuer wurde mit Bescheid des Finanzamtes Gr... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 05.03.1988

RS Vfgh 1988/3/5 B70/87

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStGG Art5BAO §303 Abs4BAO §307 Abs1
Leitsatz: Keine Bedenken gegen §303 Abs4 BAO im Hinblick auf das Gleichheitsgebot; hinreichende Bestimmtheit des eingeräumten Ermessens durch den Gesetzgeber; Außerachtlassen des das Rechtsinstitut der Wiederaufnahme rechtfertigenden Zieles ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis zu erzielen - gleichheitswidr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.03.1988

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