Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am XXXX 2025 wurde XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) im Rahmen einer bei der Fa. XXXX (in der Folge so oder kurz: XXXX ) stattgehabten Gemeinsamen Prüfung Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) durch ein Organ der Österreichischen Gesundheitskasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) als Auskunftsperson niederschriftlich dokumentiert einvernommen. 1. Am römisch 40 2025 wurde römisch... mehr lesen...