1 Mit Bescheid vom 16. Februar 2023 setzte der Bürgermeister für das näher bezeichnete Grundstück x/2 einen jährlichen Erhaltungsbeitrag für die Abwasserentsorgungsanlage in Höhe von 154,80 € und für die Wasserversorgungsanlage in Höhe von 119,20 € (insgesamt daher 274 €) fest. In der Begründung: verwies der Bürgermeister darauf, dass das Grundstück im Flächenwidmungsplan als Wohngebiet (Bauland) ausgewiesen sei. Das Grundstück sei unbebaut und befinde sich nicht mehr als 50 m vom näc... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295a Abs1ROG OÖ 1994 §26 Abs7 BAO § 295a heute BAO § 295a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 295a gültig von 20.12.2003... mehr lesen...