Entscheidungen zu § 295 Abs. 5 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2022/5/12 Ra 2021/13/0155

1 Nach den - in der Revision nicht bestrittenen - Sachverhaltsannahmen des Bundesfinanzgerichts war der Mitbeteiligte im Jahr 2005 an der (inzwischen gelöschten) W KG beteiligt. Die W KG war wiederum als atypisch stiller Gesellschafter an der S AG & atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Als Ergebnis einer Außenprüfung bei der S AG & atypisch stille Gesellschafter erging an diese im Juli 2013 ein Feststellungsbescheid 2005, der bei der W KG am 7. November 2013 zu einer Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.05.2022

RS Vwgh 2022/5/12 Ra 2021/13/0155

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 BAO §295 Abs4 BAO §295 Abs5VwRallg BAO § 279 heute BAO § 279 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 279 gültig von 12.08.2006 bis 31.12.2013 zuletzt g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.05.2022

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