Nachdem das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer nach § 295 Abs. 3 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide für 1985 und 1988 (Ausfertigungsdatum 17. Jänner 1995) erlassen hatte, erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 8. Februar 1995 Berufung gegen die Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 1985 und 1988, in welcher er die Aufhebung der bekämpften Bescheide beantragte. In der Begründung: wurden ausschließlich
Gründe: vorgetragen, nach denen die Verfügung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs3;BAO §303 Abs4;BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Jemand, der sich bei Erhebung der Berufung nicht den
Spruch: des zu bekämpfenden Bescheides vor Augen führt, handelt auffallend sorglos und zwar auch dann, wenn er nicht berufsmäßiger Parteienvertreter ist (hier: Es wurden nach § 295 Abs 3 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide erlassen; der Abgabepfli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt aus der Vermietung eines Hauses in Wien IV Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Hoffassade dieses Hauses wurde im Jahre 1985 neu verputzt (Kosten: S 439.660,--). Der Beschwerdeführer beantragte in den Steuererklärungen für 1985 - 1987, diesen Aufwand in Teilbeträgen zu S 43.966,-- als Werbungskosten gemäß § 28 Abs. 2 Z. 1 EStG 1972 zu berücksichtigen. Das Finanzamt erließ erklärungsgemäß die entsprechenden Einkommensteuerbescheide. Im Zuge einer d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §295 Abs3;EStG 1972 §28 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Zehntelabsetzung gemäß § 28 Abs 2 Z 1 EStG 1972 zu einem Zeitpunkt (wirksam) zurückgezogen, zu dem die entsprechenden Zehntelabsetzungen bereits in (rechtskräftigen) Abgabenbescheiden der Folgejahre Eingang gefunden haben, können diese Bescheide, da ... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein gab betreffend ein Büffet für die Jahre 1983 bis 1986 Umsatzsteuererklärungen und Erklärungen über die Abgabe von alkoholischen Getränken ab und wurde hinsichtlich dieser Abgaben erklärungsgemäß veranlagt. Diese Veranlagungsbescheide erwuchsen in Rechtskraft. Anläßlich einer ab Mai 1987 beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, daß das Büffet nicht dem Beschwerdeführer, sondern seinem Obmann Dr. K.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1989;BAO §295 Abs3 idF 1989/660;
Rechtssatz: § 295 Abs 3 BAO ist auch in der Fassung des AbgÄG 1989, 1989/660, nicht dahingehend auszulegen, daß ein Bescheid EINES ABGABEPFLICHTIGEN nach dieser Bestimmung zu ändern ist, wenn der
Spruch: dieses Bescheides hätte anders lauten müssen, wäre bei seiner Erlassung ein "anderer" B... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OHG, deren Gesellschafter R. und H. sind, hat mit Vertrag vom 4. März 1968 ein bis dahin von ihr selbst betriebenes Restaurant an die X. GmbH & Co KG (kurz: KG) verpachtet, an welcher R. und H. als Kommanditisten beteiligt sind. Die Pachtzahlungen erklärte die Beschwerdeführerin in den Streitjahren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, bei der KG wurden sie als Betriebsausgaben abgezogen (vgl. auch die Sachverhaltsangaben im die KG und spätere Streitjahre betref... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs3; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/1, 56;
Rechtssatz: Bei "anderen" Bescheiden iSd § 295 Abs 3 BAO handelt es sich nicht um förmliche Grundlagenbescheide, sondern um Bescheide, die diesen ähnlich sind und in ihren Wirkungen materielle andere Bescheide beeinflussen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §295 Abs3;BewG 1955 §71 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 142;
Rechtssatz: Die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens einer GmbH hat keine verfahrensrechtlich bindende Wirkung für die Feststellung des gemeinen Wertes der Anteile an ihr. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...