Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des eingetragenen Unternehmers xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 20.06.2012, Zahl: EDV-Nr 4002307, womit die Tourismusabgabe für das Jahr 2012 in Höhe von EUR 93,33 vorgeschrieben wird, gemäß § 279 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des e... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde der xxx AG, xxx, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 11.11.2008, Kto.Nr. xxx, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO, wird die Beschwerde als unbegründet Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO, wird die Beschwerde als unbegründet a b g e w i e s e ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.02.2015 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht83 Fremdenverkehr (Fremdenverkehrsabgaben)
Norm: BAO §29 FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §3 Abs1FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §3 Abs2FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §4 Abs1FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §4 Abs2FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §5 Abs1FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §9 Abs1LAO Krnt 1991 §27 Abs1 ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der ARGE xxx, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde St. Andrä vom 20.12.2013, Zahl: 920-7/1605/II/2013, womit die Fremdenverkehrsabgabe für das Jahr 2007 in Höhe von EUR 3.510,39, für das Jahr 2008 in Höhe von EUR 13.559,05, für das Jahr 2009 in Höhe von EUR 13.851,80 und für das Jahr 2010 in Höhe von EUR 10.428,25 sowie die Tourismusabgabe für das Jahr 2011 i... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde der xxx GmbH, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 6. Juli 2010, EDV-Nr.: 2044456, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO, wird die Beschwerde als unbegründet Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO, wird die Beschwerde als unbegründet a b g e w i e ... mehr lesen...