RS Lvwg 2015/2/17 KLVwG-389/2/2014

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Veröffentlicht am 17.02.2015
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

17.02.2015

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
83 Fremdenverkehr (Fremdenverkehrsabgaben)

Norm

BAO §29
FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §3 Abs1
FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §3 Abs2
FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §4 Abs1
FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §4 Abs2
FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §5 Abs1
FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §9 Abs1
LAO Krnt 1991 §27 Abs1

Rechtssatz

Gemäß § 3 Abs. 1 Fremdenverkehrsabgabegesetz 1994 (K-FVAG), idF LGBl. Nr. 95/2005, haben die selbständig Erwerbstätigen (natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften), die aus dem Fremdenverkehr Nutzen ziehen und Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1, 2 und 3 des Einkommenssteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400 erzielen, eine jährliche Fremdenverkehrsabgabe zu leisten.Gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Fremdenverkehrsabgabegesetz 1994 (K-FVAG), in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 95 aus 2005,, haben die selbständig Erwerbstätigen (natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften), die aus dem Fremdenverkehr Nutzen ziehen und Einkünfte gemäß Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer eins, 2 und 3 des Einkommenssteuergesetzes 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 400 erzielen, eine jährliche Fremdenverkehrsabgabe zu leisten.

Im gegenständlichen Fall ist die Beschwerdeführerin ein internationaler Konzern, welcher in den Geschäftsfeldern Energietechnik-Produkte, Energietechnik-Systeme, Industrie-automation und Antriebe, Niederspannungsprodukte und Prozessautomatisierung tätig ist.

Der Fremdenverkehrsnutzen muss nicht auf eine unmittelbar Beziehung zu den Fremden beruhen, sondern kann dieser auch auf eine mittelbare Beziehung zurückzuführen sein (vgl. VwGH v. 27.02.1992, 91/17/0111; 25.06.2013, 2011/17/0001, u.a.).Der Fremdenverkehrsnutzen muss nicht auf eine unmittelbar Beziehung zu den Fremden beruhen, sondern kann dieser auch auf eine mittelbare Beziehung zurückzuführen sein vergleiche VwGH v. 27.02.1992, 91/17/0111; 25.06.2013, 2011/17/0001, u.a.).

Schlagworte

Fremdenverkehrsabgabe, mittelbare Beziehung, unmittelbare Beziehung, mittelbaren Nutzen, selbständig Erwerbstätige

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGKA:2015:KLVwG.389.2.2014

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2015
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
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