Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Parteiengehör der AMA vom 15.01.2013 wurde der rechtsfreundliche Vertreter des Beschwerdeführers darauf hingewiesen, dass dem Beschwerdeführer im Jahr 2007 gemäß § 236 Abs. 1 BAO Nachsicht hinsichtlich der Zahlung des Marketingbeitrages gewährt worden sei. Hintergrund dieser Maßnahme sei gewesen, Legehennenbetrieben den durch das Tierschutzgesetz geforderten Umstieg in der Legehennenhaltung finanziell zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der AMA vom 06.06.2014 wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass die Beitragserklärung für den Beitragszeitraum 1. Quartal 2014, Beitragsart Legehennen, fehlen würde und auch keine Zahlungen geleistet worden seien. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, die angeführte Beitragserklärung bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Schreibens einzubringen und den Agrarmarketingbeitrag einzuz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der AMA vom 06.09.2013 wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass die Beitragserklärung für den Beitragszeitraum 1. Quartal 2013, Beitragsart Legehennen, fehlen würde und auch keine Zahlungen geleistet worden seien. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, die angeführte Beitragserklärung bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Schreibens einzubringen und den Agrarmarketingbeitrag einzuz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Parteiengehör vom 15.11.2013 informierte die AMA den Beschwerdeführer über die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens betreffend die allfällige Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Haltung von Legehennen zur Erzeugung von Hühnereiern für das 1. und 2. Quartal 2013. Nach Anführung der Rechtsgrundlagen betreffend die Beitragspflicht des Beschwerdeführers wurde dieser darauf hingewiesen, dass e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der AMA vom 15.04.2014 wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass die Beitragserklärungen für die Beitragszeiträume 3. und 4. Quartal 2013, Beitragsart Legehennen, fehlen würden und auch keine Zahlungen geleistet worden seien. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, die angeführten Beitragserklärungen bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Schreibens einzubringen und den Agrarmarketing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der AMA vom 06.06.2014 wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass die Beitragserklärung für den Beitragszeitraum 1. Quartal 2014, Beitragsart Legehennen, fehlen würde und auch keine Zahlungen geleistet worden seien. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, die angeführte Beitragserklärung bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Schreibens einzubringen und den Agrarmarketingbeitrag einzuz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der Agrarmarkt Austria vom 06.09.2013, Az. I/2/5-amb-119782016, wurde die nunmehrige beschwerdeführende Partei aufgefordert, Beitragserklärungen für den Beitragszeitraum 1. und 2. Quartal 2013 einzubringen und den Agrarmarketingbeitrag zu zahlen. Es wurde weiters ausgeführt, dass eine alleinige Zahlung ohne Einbringung der fehlenden Beitragserklärungen nicht ausreichend sei, sowie darauf hingewi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 24.09.2010, Az. I/2/5-amb/103692914, wurde gemäß § 111 BAO eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 72,00 verhängt. Aus der
Begründung: geht hervor, dass die mit Erinnerung vom 13.08.2010, AZ I/2/5-amb, angedrohte Zwangsstrafe vorzuschreiben sei, da die mit diesem Schreiben geforderte Vorlage der Beitragserklärungen für den Zeitraum 1. und 2. Quartal 2010, Beitragsart Tierprodu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Mehrfachantrag-Flächen für das Antragsjahr 2013 beantragte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) die Gewährung von Prämien für in den Beilagen Flächenbogen und Flächennutzung näher spezifizierte Flächen. 2. Mit Schreiben vom 06.06.2014 wurde der BF seitens der AMA darauf hingewiesen, dass er im Mehrfachantrag-Flächen 2013 zwar Angaben über die von ihm bewirtschafteten Obst-, Gemüse- und/oder Kartoff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 25.05.2012 ("Agrarmarketingbeitrag - Zahlungserinnerung") wies die AMA die beschwerdeführende Gesellschaft darauf hin, dass von ihr Beitragserklärungen eingebracht worden seien bzw. die Beitragshöhe im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle ermittelt worden sei, die Agrarmarketingbeiträge für die Beitragszeiträume August 2011 bis März 2012 aber bisher nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 09.11.2012 ("Agrarmarketingbeitrag - Zahlungserinnerung") wies die AMA die beschwerdeführende Gesellschaft darauf hin, dass von ihr Beitragserklärungen eingebracht worden seien bzw. die Beitragshöhe im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle ermittelt worden sei, die Agrarmarketingbeiträge für die Beitragszeiträume April bis September 2012 aber bisher nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt worden ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 13.10.2006 wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft für das Inverkehrbringen von Wein Agrarmarketingbeiträge in Höhe von EUR 5.309,45 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 1.061,89 gemäß §§ 21a ff des Bundesgesetzes über die Errichtung der Marktordnungsstelle "Agrarmarkt Austria" (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992 (in der jeweils geltenden Fassung), vorgeschrieben. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der AMA vom 05.04.2013, AZ I/2/5-amb-119482881, wurde die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), vormals XXXX, darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Beitragsart Tierprodukte für den Monat Jänner 2013 keine Beitragserklärungen vorgelegt und keine Zahlungen geleistet worden seien. Zugleich wurde die BF darauf hingewiesen, dass im Fall der Nicht-Einbringung einer Beitragserklärung binnen 14... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Erinnerung der AMA vom 15.04.2014, AZ I/2/5-amb-121329233, wurde die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), vormals XXXX, darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Beitragsart Tierprodukte für die Monate Juli 2013 bis Februar 2014 keine Beitragserklärungen vorgelegt und keine Zahlungen geleistet worden seien. Zugleich wurde die BF darauf hingewiesen, dass im Fall der Nicht-Einbringung einer Beitragser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 21.10.2010 wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 auf Basis der von ihr eingebrachten Beitragserklärungen Agrarmarketingbeiträge für die Schlachtung von Schweinen in den Beitragszeiträumen Februar 2011 bis Juli 2011 in Höhe von EUR 12.250,50 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 1.225,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Erinnerung der AMA vom 07.09.2012, AZ I/2/5-amb, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) darauf hingewiesen, dass für das 1. Quartal des Jahres 2012 noch keine Beitragserklärungen für die Haltung von Legehennen vorgelegt worden seien. Für den Fall der Nichteinbringung wurde dem BF eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 72,00 angedroht. 2. Mangels fristgerechter Beibringung der Beitragserklärung wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Erinnerung der AMA vom 13.08.2010, AZ I/2/5-amb, wurden die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) darauf hingewiesen, dass für das 1. Quartal des Jahres 2010 noch keine Beitragserklärungen für die Haltung von Legehennen vorgelegt worden seien. Für den Fall der Nichteinbringung wurde den BF eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 72,00 angedroht. Mangels fristgerechter Beibringung der Beitragserklärung wurde mit... mehr lesen...