Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria (im Folgenden kurz: AMA) vom 2. Dezember 2016, AZ I/1/5-Geics/AMBBS-232/2016, wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 Agrarmarketingbeiträge für die Übernahme von Milch zum Versand und deren Weiterleitung zur Bearbeitung oder Verarbeitung für die Beitragszeiträume Januar 2016 bis einschließlich Oktober 2016 in Höhe von gesamt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria (im Folgenden kurz: AMA) vom 20. Januar 2017, AZ I/1/5-Geics/AMBBS-3/2017, wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 Agrarmarketingbeiträge für die Übernahme von Milch zum Versand oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung für den Beitragszeitraum November 2016 in Höhe von EUR 13.711,29 vorgeschrieben. Die AMA begründete ihre Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria (im Folgenden kurz: AMA) vom 8. Februar 2017, AZ I/1/5-Geics/AMBBS-9/2017, wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 Agrarmarketingbeiträge für die Übernahme von Milch zum Versand oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung für den Beitragszeitraum Dezember 2016 in Höhe von EUR 14.771,58 vorgeschrieben. Die AMA begründete ihre Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria (im Folgenden kurz: AMA) vom 19. Mai 2017, AZ I/1/5-Schue/AMBBS-7/2017, wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 Agrarmarketingbeiträge für die Übernahme von Milch zum Versand und deren Weiterleitung zur Bearbeitung oder Verarbeitung für die Beitragszeiträume Januar 2017 bis einschließlich März 2017 in Höhe von gesamt EUR 45.61... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 03.05.2018 Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a AMA-Gesetz 1992 §21c AMA-Gesetz 1992 §21d AMA-Gesetz 1992 §21e AMA-Gesetz 1992 §21f AMA-Gesetz 1992 §21g AMA-Gesetz 1992 §21i BAO §119 Abs1 BAO §119 Abs2 BAO §184 Abs1 BAO §184 Abs2 BAO §2a BAO §212a Abs1 BAO §230 Abs6 BAO §262 Abs1 BAO §264 Abs1 BAO §264 Abs3 BAO §272 Abs1 BAO §274 Abs1 BAO §278 BAO §279 Abs1 BAO §49 Abs1 B-VG Art.133 Abs4MOG 2007 §13MOG 2007 §6 VwGVG §14 Abs1 VwGVG §15 Abs1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid wurde die mit Erinnerung vom 18.09.2015 angedrohte Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO mit € 72,00 festgesetzt. Die beschwerdeführende Partei wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 210 Abs. 1 BAO die festgesetzte Zwangsstrafe längstens innerhalb eines Monats zu entrichten sei. Ferner wurde sie aufgefordert, binnen 14 Tagen bisher nicht eingebrachte Beitragserklärungen einzusenden, widrigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 für die Haltung von Legehennen zur Erzeugung von Hühnereiern für die Beitragszeiträume 1. Quartal 2015 und 2. Quartal 2015 Agrarmarketingbeiträge in Höhe von € 352,00 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von € 105,60 vorgeschrieben. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei gemäß Paragr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Zu verfahrensgegenständlicher Rechtssache: Mit angefochtenem Bescheid wurde gemäß § 111 BAO eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 72,00 verhängt. Der Beschwerdeführer wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 210 Abs. 1 BAO die festgesetzte Zwangsstrafe längstens innerhalb eines Monats zu entrichten sei. Ferner wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, binnen 14 Tagen bisher nicht eingebrachte Beitragserklärungen e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 für die Haltung von Legehennen zur Erzeugung von Hühnereiern für die Beitragszeiträume 3. Quartal 2015 und 4. Quartal 2015 Agrarmarketingbeiträge in Höhe von € 352,00 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von € 105,60 vorgeschrieben. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei gemäß Paragr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid wurde die mit Erinnerung vom 16.09.2016 angedrohte Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO mit € 72,00 festgesetzt. Die beschwerdeführende Partei wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 210 Abs. 1 BAO die festgesetzte Zwangsstrafe längstens innerhalb eines Monats zu entrichten sei. Ferner wurde sie aufgefordert, binnen 14 Tagen bisher nicht eingebrachte Beitragserklärungen einzusenden, widrigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der AMA vom 4. August 2017, AZ I/1/5-Schub/AMBBS-82/2017, wurde dem Beschwerdeführer in Spruchpunkt I. dessen Antrag auf Beitragsfreistellung gemäß § 16 AMA-BeitragsV 2015 abgewiesen. In Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 iVm § 9 AMA-BeitragsV 2015 ein Agrarmarketingbeitrag für die Erzeugung von Obst für das Beitragsjahr 2016... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der AMA vom 3. Oktober 2016, AZ I/1/5-Schub/AMBBS-5/2016, wurden die Anträge der beschwerdeführenden Gesellschaft vom 13. Mai 2016, vom 16. Juni 2016, vom 12. Juli 2016 und vom 18. August 2016 auf bescheidmäßige Festsetzung zurückgewiesen (Spruchpunkt I.) sowie dieser gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 Agrarmarketingbeiträge für die Übernahme von Milch zum Versand und deren Weiterleitung zur Bear... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der AMA vom 19. Mai 2017, AZ I/1/5-Schue/AMBBS-6/2017, wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 Agrarmarketingbeiträge für die Übernahme von Milch zum Versand und deren Weiterleitung zur Bearbeitung oder Verarbeitung für die Beitragszeiträume November 2016 und Dezember 2016 in Höhe von gesamt EUR XXXX vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid der AMA vom 19. Mai 2017, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der AMA vom 2. Dezember 2016, AZ I/1/5-Geics/AMBBS-232/2016, wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 Agrarmarketingbeiträge für die Übernahme von Milch zum Versand und deren Weiterleitung zur Bearbeitung oder Verarbeitung für die Beitragszeiträume Januar 2016 bis Oktober 2016 in Höhe von gesamt EUR 155.030,81 vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid der AMA vom 2. De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden der AMA vom 20. Januar 2017, AZ I/1/5-Geics/AMBBS-3/2017, bzw. vom 8. Februar 2017, AZ I/1/5-Geics/AMBBS-9/2017, wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 Agrarmarketingbeiträge für die Übernahme von Milch zum Versand oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung für die Beitragszeiträume November 2016 und Dezember 2016 in Höhe von EUR 13.711,29 und EUR 14.771,58 v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden der AMA vom 20. Januar 2017, AZ I/1/5-Geics/AMBBS-3/2017, bzw. vom 8. Februar 2017, AZ I/1/5-Geics/AMBBS-9/2017, wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 Agrarmarketingbeiträge für die Übernahme von Milch zum Versand oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung für die Beitragszeiträume November 2016 und Dezember 2016 in Höhe von EUR 13.711,29 und EUR 14.771,58 v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit als Schreiben der AMA vom 27. Januar 2017 wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass die Beitragserklärungen für die Beitragszeiträume 1. und 2. Quartal 2016, Beitragsart Legehennen, nicht ordnungsgemäß ausgefüllt bei der AMA eingebracht und auch keine Zahlungen geleistet worden seien. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, die angeführten Beitragserklärungen bis spätestens zwei Wochen nach E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der AMA vom 19. Mai 2017, AZ I/1/5-Schue/AMBBS-7/2017, wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 Agrarmarketingbeiträge für die Übernahme von Milch zum Versand und deren Weiterleitung zur Bearbeitung oder Verarbeitung für die Beitragszeiträume Januar 2017 bis einschließlich März 2017 in Höhe von gesamt EUR 45.614,40 vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid der AMA vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochten Bescheid der AMA wurde der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) für die Übernahme von – insgesamt 37.486 kg – Milch zum Versand oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung für die Beitragszeiträume April 2015 bis einschließlich September 2015 ein Agrarmarketingbeitrag in Höhe von EUR 112,46 vorgeschrieben. In der
Begründung: führte die belangte Behörde insbesondere aus, dass am 27.10.2015 v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Parteiengehör vom 24.03.2015 informierte die Agrarmarkt Austria die beschwerdeführende Partei über die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens betreffend die allfällige Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Haltung von Legehennen zur Erzeugung von Hühnereiern für die Beitragszeiträume 3. Quartal 2013 bis einschließlich 4. Quartal 2014. Nach Anführung der Rechtsgrundlagen betreffend die Beitrag... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit gegenständlich angefochtenem Bescheid der Agrarmarkt Austria wurde der beschwerdeführenden Partei für das Inverkehrbringen von Wein ein Agrarmarketingbeitrag in Höhe von € 13.329,70 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von € 2.665,94 gemäß §§ 21a ff des Bundesgesetzes über die Errichtung der Marktordnungsstelle "Agrarmarkt Austria" (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992 idgF, vorgeschrieben. Mit gegenständlich angefoc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 13. Mai 2016, AZ I/1/5-amb-3202951010, wurde über die Beschwerdeführer eine Zwangsstrafe in Höhe von € 72,00 gemäß § 111 BAO verhängt. Die belangte Behörde wies die Beschwerdeführer darauf hin, dass gemäß § 210 Abs. 1 BAO die festgesetzte Zwangsstrafe längstens innerhalb eines Monats zu entrichten sei. Ferner wurden die Beschwerdeführer aufgefordert, binnen 14 Tagen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der Agrarmarkt Austria vom 17.04.2015 [richtig: 22.04.2015] wurde die beschwerdeführende Partei aufgefordert, binnen zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens die fehlende Beitragserklärung für das Beitragsjahr 2014 einzubringen und den Agrarmarketingbeitrag einzuzahlen. Für den Fall der Nichteinbringung wurde gemäß § 111 BAO die Vorschreibung einer Zwangsstrafe in der Höhe von € 72,00 angedroht.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei für die Schlachtung von Rindern, Kälbern und Schweinen, Lämmern und Schafen für die Beitragszeiträume Jänner 2009 bis einschließlich Jänner 2012 Agrarmarketingbeiträge in Höhe von EUR 2.486,40 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 248,64 vorgeschrieben. Die Beitragsschuld wurde detailliert nach Beitragszeitraum, Beitrag, Zahlungen und sich da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit "Beitragserklärung Agrarmarketingbeitrag 2009 Gartenbau" vom 16.06.2009 teilte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) der AMA eine für Zier- und Nutzgehölze oder deren Pflanzgut genutzte Fläche im Ausmaß von 89.600 m2 Freiland mit und errechnete daraus 4.480 Flächeneinheiten im Ausmaß von 20 m2 und eine Beitragsschuld in Höhe von EUR 672,00, die er in der Folge beglich. 2. Mit "Beitragserklärung Agrarm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der AMA vom 30.03.2012 wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass Beitragserklärungen für die Beitragszeiträume 1. Quartal 2009 bis 4. Quartal 2011, Beitragsart Legehennen, fehlen würden und auch keine Zahlungen geleistet worden seien. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, die angeführten Beitragserklärungen bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Schreibens einzubringen und die Agrar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der AMA vom 30.03.2012 wurde die Beschwerdeführerin darauf hingewiesen, dass Beitragserklärungen für die Beitragszeiträume 1. Quartal 2009 bis 4. Quartal 2011, Beitragsart Legehennen, fehlen würden und auch keine Zahlungen geleistet worden seien. Die Beschwerdeführerin wurde aufgefordert, die angeführten Beitragserklärungen bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Schreibens einzubringen und die A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Parteiengehör der AMA vom 15.01.2013 wurde der rechtsfreundliche Vertreter des Beschwerdeführers darauf hingewiesen, dass dem Beschwerdeführer im Jahr 2007 gemäß § 236 Abs. 1 BAO Nachsicht hinsichtlich der Zahlung des Marketingbeitrages gewährt worden sei. Hintergrund dieser Maßnahme sei gewesen, Legehennenbetrieben den durch das Tierschutzgesetz geforderten Umstieg in der Legehennenhaltung finanziell zu ... mehr lesen...