Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der Agrarmarkt Austria vom 06.09.2013, Az. I/2/5-amb-119782016, wurde die nunmehrige beschwerdeführende Partei aufgefordert, Beitragserklärungen für den Beitragszeitraum 1. und 2. Quartal 2013 einzubringen und den Agrarmarketingbeitrag zu zahlen. Es wurde weiters ausgeführt, dass eine alleinige Zahlung ohne Einbringung der fehlenden Beitragserklärungen nicht ausreichend sei, sowie darauf hingewi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Erinnerung der AMA vom 07.09.2012, AZ I/2/5-amb, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) darauf hingewiesen, dass für das 1. Quartal des Jahres 2012 noch keine Beitragserklärungen für die Haltung von Legehennen vorgelegt worden seien. Für den Fall der Nichteinbringung wurde dem BF eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 72,00 angedroht. 2. Mangels fristgerechter Beibringung der Beitragserklärung wurd... mehr lesen...