Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit gegenständlich angefochtenem Bescheid der Agrarmarkt Austria wurde der beschwerdeführenden Partei für das Inverkehrbringen von Wein ein Agrarmarketingbeitrag in Höhe von € 13.329,70 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von € 2.665,94 gemäß §§ 21a ff des Bundesgesetzes über die Errichtung der Marktordnungsstelle "Agrarmarkt Austria" (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992 idgF, vorgeschrieben. Mit gegenständlich angefoc... mehr lesen...